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   BFH, 30.06.1971 - I R 30/69   

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https://dejure.org/1971,516
BFH, 30.06.1971 - I R 30/69 (https://dejure.org/1971,516)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1971 - I R 30/69 (https://dejure.org/1971,516)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1971 - I R 30/69 (https://dejure.org/1971,516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Eindeutige Vereinbarung - Arbeitsentgelt - Betriebsausgabe - Einzahlung auf Sparkonto - Jahresarbeitslohn als Darlehn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 328
  • DB 1972, 73
  • BStBl II 1972, 112
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.12.1963 - IV 98/63 S

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Mit der hiergegen gerichteten Revision beantragt der Beklagte unter Hinweis auf die Urteile des BFH IV 98/63 S vom 5. Dezember 1963 (BFH 76, 335, BStBl III 1964, 131) und I 157/65 vom 9. April 1968 (BFH 92, 281, BStBl II 1968, 524), das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Diese Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem BFH-Urteil IV 98/63 S (a. a. O.).

    Der BFH hat im Urteil IV 98/63 S (a. a. O.) die gewinnmindernde Wirkung der an den Ehemann gezahlten Bezüge mit der Begründung verneint, daß der Ehemann (Arbeitnehmer) "die von der Vereinbarung abweichenden Monatsbezüge in der verbleibenden Höhe nicht jeweils laufend monatlich, sondern zeitlich in sehr unterschiedlichen Teilbeträgen" erhalten habe; außerdem seien "auch die unterschiedlich ausgezahlten Monatsbeträge ihrerseits wieder in einzelnen, offenbar auf die Einzelbedürfnisse des Ehemannes abgestellten Teilbeträge ausgezahlt" worden.

    Im Verfahren I R 31/69, das sich auf den gegen den Kläger ergangenen Gewerbesteuermeßbescheid 1966 bezieht, hat das FA mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, im Urteil IV 98/63 S, a. a. O., habe der BFH ausgeführt, einem Arbeitsverhältnis sei die steuerrechtliche Anerkennung in aller Regel dann zu versagen, wenn der mitarbeitende Ehegatte den an ihn ausgezahlten Arbeitslohn an den anderen Ehegatten als Betriebsinhaber im Wege der Darlehnsgewährung sofort zurückgebe.

  • BFH, 09.04.1968 - I 157/65

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Mit der hiergegen gerichteten Revision beantragt der Beklagte unter Hinweis auf die Urteile des BFH IV 98/63 S vom 5. Dezember 1963 (BFH 76, 335, BStBl III 1964, 131) und I 157/65 vom 9. April 1968 (BFH 92, 281, BStBl II 1968, 524), das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Die klare Trennung der sich für die Ehegatten aus der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ergebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse von den sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Rechtsbeziehungen ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses (BFH-Urteil I 157/65, a. a. O.).

  • BFH, 30.06.1971 - I R 31/69
    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Im Verfahren I R 31/69, das sich auf den gegen den Kläger ergangenen Gewerbesteuermeßbescheid 1966 bezieht, hat das FA mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, im Urteil IV 98/63 S, a. a. O., habe der BFH ausgeführt, einem Arbeitsverhältnis sei die steuerrechtliche Anerkennung in aller Regel dann zu versagen, wenn der mitarbeitende Ehegatte den an ihn ausgezahlten Arbeitslohn an den anderen Ehegatten als Betriebsinhaber im Wege der Darlehnsgewährung sofort zurückgebe.
  • BFH, 25.04.1968 - VI R 140/66

    Vorliegen eines ernstlichen Arbeitsverhältnisses zwischen einer Ehefrau und einer

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Im Streitfall hat die Ehefrau über ihr zu freier Verfügung stehendes Vermögen (Geldforderung gegen die Bank) verfügt und dem Mann ihr gehörendes Geld darlehnsweise zur Verfügung gestellt (vgl. auch das BFH-Urteil VI R 140/66 vom 25. April 1968, BFH 92, 101, BStBl II 1968, 494).
  • BFH, 30.03.1962 - IV 401/61
    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Die in dem Urteil IV 401/61 vom 30. März 1962 (HFR 1963, 286) zugelassene Ausnahme komme im Streitfall nicht in Betracht, weil es sich hier nicht um eine einmalige vorübergehende und zeitlich abgegrenzte Kreditierung handle.
  • BFH, 16.12.1970 - I R 160/70

    Rückstellungen wegen Pensionsverpflichtung - Arbeitnehmer-Ehegatte -

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Da im Falle von Ehegattenarbeitsverhältnissen nach der Lebenserfahrung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß gegensätzliche Interessen wie zwischen einander fremden Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht bestehen, sondern gleichgerichtete Interessen des Ehegatten-Arbeitgebers und des Ehegatten-Arbeitnehmers Abschluß und Durchführung des Arbeitsverhältnisses in nicht geringem Umfange bestimmen, müssen, um der Gefahr des Mißbrauchs vorzubeugen, im Hinblick auf die Ausgestaltung und die Durchführung des Arbeitsverhältnisses strenge Anforderungen gestellt werden (vgl. zuletzt das BFH-Urteil I 160/70 vom 16. Dezember 1970, BFH 101, 83, BStBl II 1971, 178, mit Nachweisen).
  • BFH, 17.08.1962 - VI 290/56 U

    Kirchensteuer verfassungswidrig?

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverhältnissen sind solche Aufwendungen, wenn klare und eindeutige Abmachungen vorliegen und diese auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile IV 165/60 U und IV 168/60 U je vom 8. März 1962, BFH 75, 584, 587, BStBl III 1962, 217, 218).
  • BFH, 08.03.1962 - IV 165/60 U

    Steuerrechtliche Anerkennung bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverhältnissen sind solche Aufwendungen, wenn klare und eindeutige Abmachungen vorliegen und diese auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile IV 165/60 U und IV 168/60 U je vom 8. März 1962, BFH 75, 584, 587, BStBl III 1962, 217, 218).
  • BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U

    Voraussetzung einer Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Vergütungen aus Ehegattenarbeitsverhältnissen sind solche Aufwendungen, wenn klare und eindeutige Abmachungen vorliegen und diese auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile IV 165/60 U und IV 168/60 U je vom 8. März 1962, BFH 75, 584, 587, BStBl III 1962, 217, 218).
  • BFH, 04.12.1962 - VI 169/62 U

    Zur Frage eines steuerbegünstigenden Umbaus im Sinne des § 7b Abs. 2

    Auszug aus BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
    Mit der hiergegen gerichteten Revision beantragt der Beklagte unter Hinweis auf die Urteile des BFH IV 98/63 S vom 5. Dezember 1963 (BFH 76, 335, BStBl III 1964, 131) und I 157/65 vom 9. April 1968 (BFH 92, 281, BStBl II 1968, 524), das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • FG Hessen, 26.07.1973 - I 160/70
  • BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts

    Der I. Senat hat dagegen in einem Falle, in dem der Ehegatten-Arbeitnehmer sein Gehalt auf sein Sparkonto überwiesen bekam und anschließend diese Mittel dazu verwendete, dem Ehegatten-Arbeitgeber ein Darlehen zu gewähren, trotz einer vorübergehenden Zinslosigkeit des Darlehens das Arbeitsverhältnis einkommensteuerrechtlich anerkannt (Urteil vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112).
  • BFH, 29.02.1972 - VIII R 45/66

    Arbeitsverhältnis - Steuerrechtliche Anerkennung - Arbeitslohn - Darlehnsweiser

    Der VIII. Senat hält auch unter Berücksichtigung des Urteils des BFH I R 30/69 vom 30. Juni 1971 (BFH 103, 328, BStBl II 1972, 112) an den Grundsätzen seines Urteils VIII R 24/66 vom 29. Juli 1971 (BFH 103, 67, BStBl II 1971, 732) fest, nach denen der steuerrechtlichen Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses eines Ehegatten der darlehnsweise Rückfluß von Teilen des Arbeitslohns nicht entgegensteht, wenn von den Ehegatten klare und eindeutige Vereinbarungen zumindest über angemessene Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens getroffen sind.

    Er befindet sich insoweit im Einklang mit den Grundsätzen des BFH-Urteils I R 30/69 vom 30. Juni 1971 (BFH 103, 328, BStBl II 1972, 112).

  • BFH, 23.04.1975 - I R 208/72

    Kein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt dem

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmerehegatte dem Arbeitgeberehegatten die Gehalts- oder Lohnbeträge wieder als Darlehen zur Verfügung stellen (BFH-Urteile vom 25. April 1968 VI R 140/66, BFHE 92, 101, BStBl II 1968, 494; vom 29. Juli 1971 VIII R 24/66, BFHE 103, 67, BStBl II 1971, 732; vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112; vom 29. Februar 1972 VIII R 45/66, BFHE 105, 263, BStBl II 1972, 533).

    Soweit der Senat im Urteil I R 30/69 hinsichtlich der Darlehnsmodalitäten geringere Anforderungen gestellt hat, z. B. keine vorherige Zinsvereinbarung, betrifft dieses Urteil den Fall, daß die Bezüge zunächst tatsächlich ausgezahlt worden sind und dann erst ein Darlehen gegeben wird.

  • BFH, 05.02.1986 - I R 60/84

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten

    Zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gehört nicht nur, daß die Arbeitsleistung tatsächlich vereinbarungsgemäß erbracht wird, sondern auch, daß das vereinbarte Entgelt aus dem betrieblichen Bereich des Arbeitgeber-Ehegatten ausscheidet und in den Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294, und vom 24. März 1983 IV R 76/80, BFHE 139, 144, BStBl II 1983, 770, m. w. N.).

    Sie hat rechtsförmlich ein Entgelt für ihre Arbeitsleistung erhalten, ohne jedoch im Zeitpunkt der Fälligkeit der Arbeitslohnforderung nach Belieben darüber verfügen zu können (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112).

  • BFH, 04.11.1986 - VIII R 82/85

    Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei schenkweiser Rückgabe

    Die Darlehenshingabe an den Arbeitgeber-Ehegatten ist eine der Möglichkeiten, die der Arbeitnehmer-Ehegatte hat, um das in sein Vermögen gelangte Arbeitsentgelt zu verwenden (siehe auch BFH-Urteil vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, 331 f., BStBl II 1972, 112).
  • BFH, 12.04.1979 - IV R 14/76

    Regelmäßige Gehaltszahlung - Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - KG

    Auch von einer darlehensweisen (Wieder-)Überlassung der Gehaltsbeträge an die Klägerin - wie sie etwa in den BFH-Urteilen VI R 140/66, vom 29. Juli 1971 VIII R 24/66 (BFHE 103, 67, BStBl II 1971, 732), vom 30. Juni 1971 I R 30/69 (BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112) und vom 29. Februar 1972 VIII R 45/66 (BFHE 105, 263, BStBl II 1972, 533) anerkannt worden ist - kann nicht die Rede sein; denn die Beträge sind nicht vor einem Rückfluß als Darlehen in den Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt.
  • BFH, 22.03.1972 - I R 152/70

    Verträge zwischen Ehegatten - Vergütungen - Vermögensbereich - Einkommensbereich

    Diese Grundsätze gelten sowohl für Arbeits-(Urteil des BFH I R 30/69 vom 30. Juni 1971, BFH 103, 328, BStBl II 1971, 112) als auch für Miet- oder Pachtverhältnisse (BFH-Urteil I 223/60 U vom 31. Januar 1961, BFH 72, 571, BStBl III 1961, 209) zwischen Ehegatten.
  • BFH, 16.01.1974 - I R 176/72

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Da bei Ehegattenverträgen nach der Lebenserfahrung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die gleichgerichteten Interessen der Vertragsparteien die Gestaltung der Vertragsverhältnisse in nicht geringem Umfange bestimmen, müssen, um der Gefahr des Mißbrauchs vorzubeugen, im Hinblick auf Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses strenge Anforderungen gestellt werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112).
  • BFH, 18.07.1972 - VIII R 43/72

    Darlehnsvertrag zwischen Ehegatten - Tatsächlicher Vollzug - Bilanz des Ehemanns

    Auch der I. Senat hält in seiner Entscheidung I R 30/69 vom 30. Juni 1971 (BFH 103, 328, BStBl II 1972, 112) daran fest, daß sich nur ernsthaft vereinbarte und vereinbarungsgemäß durchgeführte Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten steuerrechtlich auswirken sollen.
  • FG Niedersachsen, 15.08.1996 - X 123/93

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses im Rahmen der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der der Senat folgt, sind Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten steuerrechtlich grundsätzlich unter der Voraussetzung anzuerkennen, daß sie ernstlich vereinbart sind und den Vereinbarungen entsprechend tatsächlich durchgeführt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30.06.1971, BStBl II 1972, 112).
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